kortstock.de
  [über] [Word-Doku] [Pegasus Mail] [WWW und HTML] -

Wahlstation bei der Europäischen Kommission als "stagiaire atypique" in der Abteilung Arbeitsrecht und Arbeitsorganisation

Erweiterte Fassung eines in den Juristischen Arbeitsblättern (JA) Heft 10/2004 S. V und VI erschienenen Berichts.

Übersicht

  1. Bewerbung bei der Kommission
  2. Arbeitsumfeld
  3. Wohnen und Freizeit in Brüssel
  4. Finanzielles
  5. Fazit
  6. Nützliche Links

I. Bewerbung bei der Kommission

Normale Praktika bei der Kommission werden grundsätzlich über ein Auswahlverfahren vergeben. Für Rechtsreferendare ist dabei vor allem der feste Zeitrahmen hinderlich: Die Praktika beginnen jeweils zum 1.3. bzw. 1.10. eines Jahres und dauern fünf Monate. Zwar sind Verschiebungen von bis zu einem Monat möglich, jedenfalls aber für mich war diese Zeitvorgabe nicht erfüllbar. Die normalen Praktika sind übrigens bezahlt. Nähere Informationen bietet das Praktikantenbüro der Kommission unter http://www.europa.eu.int/comm/stages/index_de.htm (zuständig für Deutsche: Doris Lücking). Ich habe mich daher direkt bei der Kommission beworben, als "stagiaire atypique" für drei Monate (Januar bis März 2004). Entsprechend meinem Interessengebiet wandte ich mich direkt an die Generaldirektion Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten, der auch die Arbeitsrechtsabteilung (damals D2, heute - 2007 - F2) zugeordnet ist. Der zuständige Direktor war Deutscher, so dass ich mir Erklärungen des deutschen Referendarsystems weitgehend sparen konnte; lediglich auf meine weiterlaufende Bezahlung aus Deutschland habe ich hingewiesen.

Meine Bewerbung habe ich relativ spät (Mai 2003) abgeschickt. Allerdings war auch für die regulären Praktika eine Bewerbung nicht zu lange vor Beginn der Station möglich, so dass eine so langfristige Bewerbung wie bei anderen Auslandsstationen wohl nicht zwingend erforderlich ist. Hinsichtlich der zeitlichen Lage des Praktikums ist allerdings zu bedenken, dass im August in Belgien allgemein Urlaubszeit und sinnvolle Arbeit auch bei der Kommission kaum möglich ist. Da sich viele Dienststellen der Kommission in Luxemburg befinden, sollte man ggf. auch angeben, ob man auch an einer Stelle in dieser Stadt interessiert ist.

II. Arbeitsumfeld

1. Zunächst zur Arbeitssprache: Offiziell ist ja auch Deutsch Arbeitssprache der Kommission; praktisch bedeutet das nur, dass viele Dokumente auch auf Deutsch vorhanden sind (was immerhin recht nützlich ist). Außerhalb des Kreises der deutschen Kollegen ist aber natürlich Deutsch nur begrenzt von Nutzen. Wirkliche Arbeitssprachen sind Englisch und Französisch. Letzteres mag mit dem Beitritt der neuen osteuropäischen Mitgliedsländer weniger wichtig werden. Aber auch schon während meiner Station hätte man allein mit Englisch durchkommen können. Allerdings erleichtert es natürlich vieles, wenn man wenigstens ein gewisses passives Verständnis des Französischen hat, auch für das tägliche Leben außerhalb der Kommission.

2. Ich war während der Station einem deutschen Beamten zugeteilt, der mit den arbeitsrechtlichen Problemen der Osterweiterung und einigen speziellen Bereichen des Arbeitsrechts befasst ist. Ich habe aber auch für mehrere andere Kollegen gearbeitet. Die Zusammenarbeit habe ich als sehr angenehm und kollegial empfunden. Meine Tätigkeit umfasste kleinere Übersetzungen, die Mitarbeit an der Vorbereitung von Antworten auf Petitionen und parlamentarische Anfragen, Erstellung von Überblicken über aktuelle Entwicklungen des deutschen Arbeitsrechts und die Bewertung von arbeitsrechtlichen Gesetzen mehrerer osteuropäischer Staaten. Zudem konnte ich mich auch an der Vorbereitung von Ausschreibungen für Studien nach europäischen Vergabeformalien beteiligen - ein Abenteuer der eigenen Art. Im Rahmen der genannten Tätigkeiten hatte ich die Gelegenheit, an Sitzungen von Arbeitsgruppen des Rates und des Parlaments sowie Besprechungen mit Vertretern einiger Beitrittsstaaten teilnehmen. Thematisch waren neben der Osterweiterung vor allem die Arbeitszeitrichtlinie (Stichwort Bereitschaftsdienst, während meiner Zeit in Brüssel lief zudem die erste Anhörung zu einer möglichen Änderung der Richtlinie) und die Diskussion um einen Entwurf einer Richtlinie zum Arbeitnehmerdatenschutz Schwerpunkt meiner Arbeit. Auch als Praktikant hat man damit die Möglichkeit, an den spannenden aktuellen Problemfeldern des europäischen (Arbeits-)Rechts mitzuarbeiten. Erweiterte Kenntnisse des deutschen und europäischen Arbeitsrechts dürften wohl Voraussetzung dafür sein, dass man die beschriebenen Aufgaben sinnvoll ausführen kann. Im Europarecht sind die Grundkenntnisse im Rahmen des (bayerischen) Pflichtstoffs eine gute Basis, Details kann man sich schnell aneignen.

Hinzuweisen ist noch darauf, dass die Arbeitsrechtsabteilung insofern eher untypisch für die Kommission ist, als dort fast ausschließlich Juristen arbeiten, ansonsten gibt es eine bunte Mischung aus für deutsche Verhältnisse eher exotischen Fachrichtungen. An dieser Stelle vielleicht auch noch eine Anmerkung: Für eine Anstellung bei der Kommission ist nur das Erste Staatsexamen erforderlich. Das Zweite interessiert dort nicht, wenn man einmal den Concours zur Aufnahme bestanden hat.

3. Wie oben bereits gesagt war ich als "atypique" in der Kommission. Da man als solcher nicht im festen Programm für die Praktikanten aufgenommen ist, muss man sich stärker selbst um einige erste organisatorische Schritte kümmern. Ein Besuch beim Praktikantenbüro ist sinnvoll, um sich den Bonusausweis der Praktikanten zu besorgen. Den Kontakt zu den Praktikanten der eigenen Generaldirektion kann der jeweilige "porte parole" herstellen. Mindestens in meiner Generaldirektion gab es auch eine hauptamtliche Praktikantenbetreuerin.

III. Wohnen und Freizeit in Brüssel

1. Die Kommission hilft anders als früher nicht mehr bei der Wohnungssuche. Wenn man in einem Wohnheim in Brüssel unterkommen möchte, sollte man sich rechtzeitig kümmern. Wegen des schriftlichen Examens hatte ich dafür keine Zeit gefunden, sondern erst in Brüssel eine Wohnung gesucht. Diese Variante hat sich für mich als sinnvoll erwiesen, ich habe mit Glück schnell ein ordentliches Zimmer gefunden. Man sieht in der Stadt überall orangefarbene Schilder an Häusern, in denen möblierte Zimmer vermietet werden. Annoncen finden sich im Anzeigenblatt "Vlan". Der Vorteil meiner Methode war, dass ich mir die Wohnung selbst ansehen konnte. Das ist durchaus empfehlenswert. Während meiner Zeit in Brüssel fühlte sich die Stadt bemüßigt, eine Werbekampagne zu starten, um auf die Existenz von Mindeststandards für Wohnungen hinzuweisen. In der europäischen Hauptstadt suchen viele Praktikanten für einige Monate eine möblierte Wohnung, entsprechend kann man nicht unbedingt mit niedrigen Mieten rechnen. Die Lebenshaltungskosten sind etwas höher als in Deutschland. Für das Handy lohnt sich die Anschaffung einer lokalen Prepaid-Karte. Angesichts des Zustands von Straßen und Bürgersteigen sollte man schließlich auch an gutes Schuhwerk denken.

2. Zum Freizeitprogramm: Über das Praktikantenbüro wird eine wöchentliche Vortragsreihe zum Europarecht vor allem für deutsche Referendare (auch außerhalb der Kommission) organisiert, Hinweise auf diese und andere Veranstaltungen der deutschen Praktikanten finden sich z.B. in einer Yahoo-Gruppe im Internet: http://de.groups.yahoo.com/group/praktbxl/.

Anders als in Lobbybüros und auch etwa den Vertretungen der Bundesländer wird man nicht täglich auf einen Abendempfang mit Häppchen und Champagner eingeladen. Einen Ausgleich bilden aber die Länderpartys des Stagiaire-Komitees für die mehreren hundert Praktikanten der Kommission. Die Stadt Brüssel bietet neben kulinarischen und anderen Zerstreuungen einige interessante Museen und stellenweise auch architektonische Sehenswürdigkeiten (u.a. viele Jugendstilbauten), aber auch hässliche von den "Mastodonten" errichtete Betonwüsten. Zu empfehlen sind als Erholung für die Augen Ausflüge in die kleineren Städte der Umgebung wie z.B. Gent.

IV. Finanzielles

Mindestens in Bayern erhalten Referendare für eine Wahlstation bei der Kommission Trennungsgeld und Kaufkraftausgleich. Einfach bei der Referendargeschäftsstelle nachfragen und viele Formulare ausfüllen.

Die Kommission verlangt vor Dienstantritt den Nachweis einer Krankenversicherung. Insofern genügt eine normale Auslandsreisekrankenversicherung, wenn man sicherstellt, vor Ablauf der im Vertrag genannten Frist einmal nachweisbar wieder in Deutschland gewesen zu sein, die sofortige Rückreise nach Belgien setzt dann eine neue Frist in Lauf.

V. Fazit

Aus meiner Sicht hat sich die Zeit bei der Kommission gelohnt. Das internationale Umfeld ist spannend, man kann ein wenig den Puls der Zeit fühlen und für mich brachte die Arbeit eine wertvolle Erweiterung meines Wissens im europäischen Arbeitsrecht.

Nützliche Links

-
Stand: 7. Oktober 2004, Ulf Kortstock