Das Ticket gilt für sechs Monate, also anders als das aktuelle Semesterticket des RVV auch in der vorlesungsfreien Zeit.
Dieser Preis muß von allen Studenten bei der Einschreibung gezahlt werden. Ausnahmen gibt es nur für Behinderte mit der Berechtigung zur unentgeltlichen Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, bei Exmatrikulation vor Beginn des Semesters oder bei Exmatrikulation auf-grund geänderter Zuweisung durch die ZVS. Anträge auf Rückerstattung müssen bis zum 15. Dezember bzw. 15. Mai bei Studentenwerk gestellt werden (Zi. 2.14 im Studentenhaus von 8:30 bis 12:00 Uhr).
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